Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Messquito

Stand: 01.09.2026 · Version 1.0

Hinweis für die interne Abstimmung: Dieses Dokument ist ein Entwurf auf Basis der Alumar-Geschäftsbedingungen, angepasst an ein Software-as-a-Service-Modell. Alle mit [PLATZHALTER: …] gekennzeichneten Stellen müssen vor Veröffentlichung ausgefüllt werden. Eine anwaltliche Prüfung vor dem Livegang wird ausdrücklich empfohlen.

§ 1 Geltung

(1) Alle Leistungen und Angebote des Herrn Andreas Weber, Hauptstraße 25, 36157 Ebersburg, handelnd unter der Bezeichnung „Aufmaß App“ mit dem Produkt „Messquito“ (nachfolgend „Anbieter“), erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Anbieter mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“) über die Bereitstellung und Nutzung der Software „Messquito“ sowie zugehörige Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Web-Anwendung „Messquito“ (nachfolgend „Software“) über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Die Software dient der digitalen Erfassung von Aufmaßen für Insektenschutzprodukte, der Ermittlung von Bestellmaßen, der Kalkulation, der Erstellung von Angeboten und Auftragsbestätigungen sowie der Übermittlung von Bestellungen und Anfragen.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung [PLATZHALTER: Verweis auf Leistungsübersicht, z. B. Anlage 1 oder URL].

(2a) Die Bereitstellung der Software erfolgt für den Kunden grundsätzlich unentgeltlich (§ 7). Voraussetzung der Nutzung ist eine bestehende Geschäftsbeziehung des Kunden zur Alumar Insekten- und Sonnenschutz GmbH & Co. KG.

(3) Die Software wird dem Kunden nicht verkauft oder auf Datenträgern überlassen. Der Anbieter schuldet keine Installation beim Kunden, keine Anpassung an individuelle Anforderungen und keine Erstellung individueller Software, sofern dies nicht gesondert schriftlich vereinbart ist.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und einzelne Funktionen zu ändern, soweit der vertraglich vereinbarte Nutzungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Handelsübliche Abweichungen sowie Änderungen aufgrund rechtlicher Vorschriften oder technischer Verbesserungen sind zulässig.

(5) Angaben des Anbieters zu Funktionen, Maßen, Berechnungsergebnissen, Preisen und technischen Daten sowie Darstellungen derselben (z. B. Skizzen, Abbildungen, Vorschauen) sind nur annähernd maßgeblich und stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die fachliche Prüfung und Freigabe von Aufmaßen, Bestellmaßen und Preisen verbleibt beim Kunden (§ 5).

§ 3 Angebot, Vertragsschluss und Registrierung

(1) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Darstellung der Software auf den Internetseiten des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Registrierungs- oder Bestellformular absendet und der Anbieter die Registrierung durch Freischaltung des Zugangs oder durch ausdrückliche Bestätigung in Textform annimmt. Der Anbieter kann Registrierungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.

(3) Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft des Kunden sowie das Bestehen einer Geschäftsbeziehung zur Alumar Insekten- und Sonnenschutz GmbH & Co. KG zu überprüfen und die Freischaltung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.

(3a) Die Registrierung setzt voraus, dass der Kunde diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Auftragsverarbeitungsvertrag in der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung zustimmt. Der Anbieter dokumentiert die Zustimmung unter Angabe von Zeitpunkt und Fassung.

(4) Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde sind der in Textform geschlossene Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen des Anbieters vor Vertragsschluss sind rechtlich unverbindlich; mündliche Abreden werden durch den Vertrag in Textform ersetzt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(5) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Zur Wahrung der Textform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail.

§ 4 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Rahmen des vereinbarten Umfangs über das Internet für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

(2) Die Nutzung ist auf die vereinbarte Anzahl von Benutzerkonten und Mandanten beschränkt. Benutzerkonten sind personenbezogen; eine gleichzeitige Nutzung eines Benutzerkontos durch mehrere Personen ist unzulässig.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sie zu vermieten, sie außerhalb des vereinbarten Zwecks zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit nicht gesetzliche Vorschriften dies zwingend erlauben. Der Einsatz automatisierter Abrufe, Crawler oder Skripte zur massenhaften Datenentnahme ist untersagt.

(4) Sämtliche Rechte an der Software, an den zugrunde liegenden Logiken, Kalkulationsregeln, Stammdaten, Schnittstellen, Dokumentationen, Marken und Gestaltungen verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt keine weitergehenden Rechte.

(5) Wird die Software auf Wunsch des Kunden im Branding des Kunden bereitgestellt (White-Label), verbleiben die Rechte an der Software unberührt beim Anbieter. Der Kunde räumt dem Anbieter die für die Einbindung seiner Kennzeichen erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein und steht dafür ein, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt.

(6) Verstößt der Kunde gegen die Regelungen dieses § 4, ist der Anbieter nach vorheriger Abmahnung berechtigt, den Zugang bis zur Beseitigung des Verstoßes zu sperren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt in diesem Fall unberührt.

§ 5 Pflichten und Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Bereitstellung der zur Nutzung erforderlichen Infrastruktur verantwortlich, insbesondere für Endgeräte, Betriebssysteme, aktuelle Browser und einen Internetzugang mit ausreichender Bandbreite.

(2) Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten, gegen den Zugriff Dritter zu sichern und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen. Der Kunde ist für Handlungen verantwortlich, die über seine Benutzerkonten vorgenommen werden, soweit ihm diese zurechenbar sind.

(3) Prüfpflicht bei Aufmaßen, Bestellmaßen und Preisen: Die Software unterstützt den Kunden bei der Ermittlung von Maßen, Varianten und Preisen. Die fachliche Prüfung der Plausibilität sowie die Freigabe von Aufmaßen, Bestellmaßen, Varianten, Angeboten und Bestellungen obliegen ausschließlich dem Kunden. Der Kunde hat Ergebnisse vor Weitergabe an Dritte oder vor Auslösung einer Bestellung zu überprüfen. Der Anbieter schuldet keine Beratung zur bautechnischen Eignung, Montierbarkeit oder Verkehrssicherheit der vermessenen Objekte.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Eingabe der von ihm eingestellten Daten berechtigt ist und dass die Inhalte nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstoßen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner eigenen Kunden erfolgt in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung des Kunden; insoweit gilt § 13.

(5) Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Daten über die vorhandenen Export- und Druckfunktionen zu sichern. Der Kunde ist verpflichtet, für ihn wesentliche Daten in angemessenen Abständen zu exportieren und eigenverantwortlich zu sichern. Diese Pflicht besteht unabhängig von den Sicherungsmaßnahmen des Anbieters.

(6) Erfordert die Behebung einer Störung die Mitwirkung des Kunden (z. B. Fehlerbeschreibung, Reproduktion, Bereitstellung von Beispieldaten), hat der Kunde diese in zumutbarem Umfang unentgeltlich zu erbringen.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und Support

(1) Der Anbieter betreibt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und ist bemüht, sie durchgehend verfügbar zu halten. Da die Bereitstellung unentgeltlich erfolgt, wird eine bestimmte Verfügbarkeitsquote nicht zugesagt, sofern sie nicht gesondert schriftlich vereinbart ist. Maßgeblicher Übergabepunkt ist der Router-Ausgang des vom Anbieter eingesetzten Hosting-Dienstleisters; die Verfügbarkeit der Internetverbindung des Kunden ist nicht Gegenstand der Leistung.

(2) Nicht als Ausfallzeit gelten Zeiten geplanter Wartung, Zeiten von Störungen aufgrund höherer Gewalt (§ 17), Zeiten von Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden oder Dritter sowie Zeiten, in denen die Nutzung durch Angriffe auf die Infrastruktur beeinträchtigt ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

(3) Geplante Wartungsarbeiten führt der Anbieter möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Wartungsarbeiten, die zu einer Unterbrechung von mehr als [PLATZHALTER: z. B. 60 Minuten] führen, kündigt der Anbieter mit angemessener Frist in Textform oder in der Software an. Dringende sicherheitsrelevante Maßnahmen kann der Anbieter jederzeit und ohne Vorankündigung durchführen.

(4) Der Anbieter leistet Support per E-Mail an service@aufmass-app.com während der üblichen Geschäftszeiten [PLATZHALTER: z. B. Mo.–Fr. 09:00–16:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage]. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, wenn sie gesondert schriftlich vereinbart ist.

(5) Die Software kann Funktionen zur Offline-Nutzung enthalten. Bei Offline-Nutzung erfolgt die Synchronisation erst bei erneuter Verbindung; der Anbieter übernimmt keine Gewähr für lokal auf Endgeräten des Kunden vorgehaltene, nicht synchronisierte Daten.

§ 7 Unentgeltliche Bereitstellung, entgeltliche Zusatzleistungen

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software im Umfang der Leistungsbeschreibung unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde schuldet für die Nutzung der Software kein Nutzungsentgelt. Kosten für die eigene Infrastruktur des Kunden (§ 5 Abs. 1), für Datenverbindungen sowie für Hardware trägt der Kunde selbst.

(2) Die unentgeltliche Bereitstellung beruht darauf, dass der Kunde die Software im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung zur Alumar Insekten- und Sonnenschutz GmbH & Co. KG einsetzt. Entfällt diese Geschäftsbeziehung, gilt § 9 Abs. 4.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die unentgeltliche Bereitstellung für die Zukunft auf ein entgeltliches Modell umzustellen. Er teilt dies dem Kunden mindestens [PLATZHALTER: z. B. drei Monate] vor Wirksamwerden unter Angabe der künftigen Preise in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Umstellung kündigen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden entsteht keine Zahlungsverpflichtung; stimmt der Kunde nicht zu, endet der Vertrag mit Wirksamwerden der Umstellung.

(4) Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand der unentgeltlichen Bereitstellung und werden nur nach gesonderter Vereinbarung gegen Vergütung erbracht: individuelle Anpassungen und Programmierleistungen, Einrichtung und Pflege einer White-Label-Ausführung, Anbindung von Drittsystemen und Schnittstellen, Schulungen, Datenimporte und -migrationen, Datenexporte nach Vertragsende über den Umfang des § 9 Abs. 5 hinaus sowie Unterstützungsleistungen nach § 5 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 des Auftragsverarbeitungsvertrages. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand zu [PLATZHALTER: Stundensatz] zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Rechnungen für Zusatzleistungen sind innerhalb von [PLATZHALTER: z. B. 14] Tagen ohne Abzug zu zahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Anbieter. Rechnungen werden elektronisch in Textform übermittelt; der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.

(6) Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8 Bestellungen und Anfragen über die Software, Leistungen Dritter

(1) Die Software ermöglicht es dem Kunden, Bestellungen und Anfragen an Hersteller und Lieferanten, insbesondere an die Alumar Insekten- und Sonnenschutz GmbH & Co. KG, zu übermitteln. Kaufverträge über Insektenschutzprodukte kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hersteller oder Lieferanten zustande. Der Anbieter wird nicht Vertragspartei dieser Kaufverträge und schuldet keine Lieferung, Montage oder Gewährleistung für die bestellten Produkte. Für diese Verträge gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten.

(2) Gleiches gilt für Angebote und Auftragsbestätigungen, die der Kunde mithilfe der Software gegenüber seinen eigenen Kunden erstellt und versendet. Diese werden ausschließlich im Namen und in eigener Verantwortung des Kunden abgegeben. Der Kunde ist für Inhalt, Preise, Pflichtangaben und gesetzliche Informationspflichten seiner Dokumente selbst verantwortlich.

(3) Die Software kann Schnittstellen zu Produkten Dritter bereitstellen, insbesondere zu digitalen Messgeräten (z. B. REEKON Tomahawk T1), Kalender-, E-Mail- oder Warenwirtschaftssystemen. Der Anbieter schuldet nicht die dauerhafte Verfügbarkeit dieser Drittprodukte oder ihrer Schnittstellen. Ändert oder stellt ein Dritter seine Schnittstelle ein, ist der Anbieter zur Anpassung nur im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet. Der Erwerb von Hardware erfolgt über den jeweiligen Anbieter bzw. Händler; hierfür gelten dessen Bedingungen.

(4) Für die Richtigkeit von Messwerten, die durch Geräte Dritter erfasst und an die Software übertragen werden, übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Die Prüfpflicht nach § 5 Abs. 3 bleibt unberührt.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von [PLATZHALTER: z. B. drei Monaten] in Textform kündigen. Da die Bereitstellung unentgeltlich erfolgt, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt, den Betrieb der Software insgesamt mit derselben Frist einzustellen.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich oder wiederholt gegen § 4 oder § 5 verstößt, die Software missbräuchlich nutzt oder mit einer Vergütung für Zusatzleistungen in erheblichem Umfang in Verzug ist.

(4) Endet die Geschäftsbeziehung des Kunden zur Alumar Insekten- und Sonnenschutz GmbH & Co. KG oder wird das Konto des Kunden über einen Zeitraum von [PLATZHALTER: z. B. zwölf Monaten] nicht genutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von [PLATZHALTER: z. B. einem Monat] in Textform zu kündigen.

(5) Der Kunde kann seine Daten bis zum Ende der Vertragslaufzeit über die Export- und Druckfunktionen der Software selbst sichern. Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten des Kunden noch für [PLATZHALTER: z. B. 30 Tage] zum Export bereit und löscht sie anschließend, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ein darüber hinausgehender Datenexport durch den Anbieter erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand (§ 7 Abs. 4).

(6) Mit Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte nach § 4. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Vertragsende gelten zusätzlich die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages.

§ 10 Änderungen der Leistung und dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Leistungsbeschreibung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist, insbesondere wenn sie aufgrund geänderter Rechtslage, geänderter Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklung oder Änderungen bei eingesetzten Dienstleistern erforderlich ist.

(2) Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens [PLATZHALTER: z. B. sechs Wochen] vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Folgen des Schweigens wird der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Kunde, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.

§ 11 Mängel und Störungen

(1) Die Software wird in der jeweils verfügbaren Fassung unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Der Anbieter ist bemüht, dass die Software im Wesentlichen der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung entspricht. Für eine Eignung zu einem über die Leistungsbeschreibung hinausgehenden Zweck sowie für die Fehlerfreiheit der Software wird nicht eingestanden. Ein durchsetzbarer Anspruch auf Mängelbeseitigung besteht bei unentgeltlicher Bereitstellung nicht.

(2) Der Kunde hat Mängel und Störungen unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben, insbesondere unter Angabe der Arbeitsschritte, der betroffenen Datensätze sowie der eingesetzten Geräte und Browser.

(3) Der Anbieter wird gemeldete Mängel nach Möglichkeit und innerhalb angemessener Frist beseitigen. Er ist berechtigt, zunächst eine Umgehungslösung bereitzustellen, wenn dadurch die Nutzung nicht mehr als unerheblich beeinträchtigt wird. Die Priorisierung richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung.

(4) Unerhebliche Beeinträchtigungen, insbesondere geringfügige Abweichungen von Darstellungsvorgaben sowie Beeinträchtigungen aufgrund von Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden oder Dritter, stellen keinen Mangel dar.

(5) Beruht ein Mangel auf Bauteilen oder Diensten Dritter, die der Anbieter aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Anbieter seine Ansprüche gegen den Dritten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten.

(6) Für gesondert vergütete Zusatzleistungen nach § 7 Abs. 4 gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde hat solche Leistungen unverzüglich nach Erbringung zu prüfen und Mängel innerhalb von [PLATZHALTER: z. B. sieben Werktagen] in Textform anzuzeigen; andernfalls gelten sie als genehmigt, soweit es sich um Mängel handelt, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Prüfung erkennbar gewesen wären.

§ 12 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 12 eingeschränkt.

(2) Haftung bei unentgeltlicher Bereitstellung: Soweit der Anbieter die Software unentgeltlich bereitstellt (§ 7 Abs. 1), haftet er für Schäden, die dem Kunden aus der Bereitstellung oder Nutzung der Software entstehen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Dies entspricht dem gesetzlichen Haftungsmaßstab für unentgeltliche Leistungen (§§ 521, 599, 600 BGB). Abs. 9 bleibt unberührt.

(2a) Für gesondert vergütete Zusatzleistungen nach § 7 Abs. 4 gilt: Der Anbieter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Pflicht zur Erbringung der vereinbarten Leistung, die Freiheit von Rechtsmängeln sowie von solchen Sachmängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Schutz-, Obhuts- und Datensicherungspflichten, die den Schutz der Daten des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit der Anbieter nach Abs. 2 oder Abs. 2a dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Anbieter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Nutzung typischerweise zu erwarten sind. Diese Regelung gilt nicht im Fall vorsätzlichen Verhaltens.

(4) Im Falle einer Haftung für grobe Fahrlässigkeit nach Abs. 2 sowie für einfache Fahrlässigkeit nach Abs. 2a ist die Ersatzpflicht des Anbieters für Sach- und Vermögensschäden auf [PLATZHALTER: Höchstbetrag je Schadensfall, z. B. 10.000 EUR] je Schadensfall und auf [PLATZHALTER: Höchstbetrag je Kalenderjahr, z. B. 25.000 EUR] für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres beschränkt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nach § 5 Abs. 5 eingetreten wäre. Die Haftung ist insoweit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde seine Prüfpflichten nach § 5 Abs. 3 verletzt hat, insbesondere nicht für Fehlbestellungen, Fehlmaße, Fehlproduktionen, Montagemehraufwand oder Kalkulationsfehler, die bei zumutbarer Prüfung erkennbar gewesen wären.

(7) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(8) Soweit der Anbieter technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(9) Die Einschränkungen dieses § 12 gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche aus Art. 82 DSGVO.

§ 13 Schutzrechte und Freistellung

(1) Der Anbieter steht dafür ein, dass die Software frei von Rechten Dritter ist, die ihrer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Jede Partei wird die andere unverzüglich in Textform benachrichtigen, falls ihr gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

(2) Verletzt die Software Rechte Dritter, wird der Anbieter nach seiner Wahl und auf seine Kosten die Software so abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Software aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden das erforderliche Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt dies innerhalb angemessener Frist nicht, ist jede Partei zur Kündigung berechtigt. Schadensersatzansprüche unterliegen den Beschränkungen des § 12.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder auf von ihm eingestellten Inhalten oder Kennzeichen beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Kunde ist zur Freistellung nur verpflichtet, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

§ 14 Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere Daten der Endkunden, Mitarbeiter und Ansprechpartner des Kunden, geschieht dies als Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO. Grundlage hierfür ist der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit Vertragsschluss Bestandteil dieses Vertrages wird. Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist insoweit der Kunde.

(3) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten zur Begründung, Durchführung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden verarbeitet, handelt er als eigener Verantwortlicher. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Nutzungsdaten, die keinen Rückschluss auf den Kunden, seine Endkunden oder einzelne Personen zulassen, zur Verbesserung, Fehleranalyse und Weiterentwicklung der Software zu verwenden.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei, insbesondere Kalkulationsgrundlagen, Preise, Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse und technische Informationen, vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.

(3) Die Verpflichtung besteht für [PLATZHALTER: z. B. drei Jahre] nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 16 Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform unter Nennung des Firmennamens und des Logos als Referenzkunden zu benennen. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§ 17 Höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Rechenzentren, großflächige Strom- oder Netzausfälle, Angriffe Dritter auf die IT-Infrastruktur, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften oder Energie, behördliche Maßnahmen, Pandemien oder Epidemien). Sofern solche Ereignisse die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist jede Partei zur Kündigung berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde ist zur Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform berechtigt. Der Anbieter darf sich zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedienen; § 7 des Auftragsverarbeitungsvertrages bleibt unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung nach Wahl des Anbieters [PLATZHALTER: Gerichtsstand am Sitz des Anbieters, z. B. Fulda] oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den Anbieter ist in diesen Fällen [PLATZHALTER: Gerichtsstand am Sitz des Anbieters] ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(4) Die Beziehungen zwischen Anbieter und Kunde unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.